FAQ zum NRW-Digitalzuschuss

Zu kompliziert? Wir unterstützen Sie.

Fördervoraussetzungen

Nicht jedes Unternehmen ist förderfähig! Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Unternehmen beim NRW-Digitalzuschuss dabei ist

Jetzt Förderfähigkeit prüfen

Förderfähig sind Klein- und Kleinstunternehmen aus den Bereichen

  • Beherbergung (Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätze)
  • Gastronomie (Restaurants, Cafés, Eiscafés - ohne Betrieb von Verkaufswagen, Cateringbetriebe, Kneipen, Diskotheken, Bars und Vergnügungslokale)
  • Personenverkehr (Reisebusunternehmen, Seilbahnen, Skilifte, Binnenschifffahrt, Luftfahrt)
  • Touristik (Reisebüros, Reiseveranstalter, Reiseführer)
  • Parks (Zoos, Botanische Gärten, Vergnügungsparks, Themenparks)

Die Tätigkeit muss über Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein nachgewiesen werden. Außerdem muss das Unternehmen seinen Sitz in NRW haben und maximal 49 Mitarbeitende und maximal 10 Millionen Euro Umsatz / Bilanzsumme aufweisen.

Außerdem muss das Unternehmen bereis existieren, es darf auch keine Betriebsaufgabe (zum Beispiel aus Altersgründen) absehbar sein

Das Unternehmen darf maximal 49 Mitarbeitende (es zählen die so genannten Vollzeitäquivalente) beschäftigen. Der Jahresumsatz und die Jahresbilanzsumme dürfen maximal 10 Millionen Euro betragen. Es zöhlen die daten der letzten drei Jahresabschlüsse.

Es wird eine Vielzahl von Leistungen im digitalen Marketing gefördert. Unter anderen:

  • Website
    Neugestaltung, Relaunch, Handytauglichkeit (Responsive Design)
  • Social-Media-Strategie
  • Virtuelle Rundgänge z.B. durch Hotels
  • Suchmaschinenoptimierung (Google-Optimierung)
  • Online-Marketing
  • Anbindung von Messengern, z.B. WhatsApp

Alles rund ums Geld

Wie hoch ist die Förderung? Brutto oder netto? Und... und... und...

Nach diesen Kriterien wird entschieden, ob Ihr Projekt im NRW-Digitalzuschuss förderfähgi sind:

  • Nur Fördergegenstände aus der offiziellen Liste sind förderfähig
  • Die maximale Fördersumme beträgt 2.000 €
  • Es gibt einen Bewilligungszeitraum. In diesem Zeitraum müssen die Ausgaben auch getätigt werden
  • Wird ein Dauervertrag geschlossen, so sind nur die Ausgaben förderfähig, die im Bewilligungszeitraum anfallen
  • Ist Ihr Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigung, so wird der Nettobetrag gefördert

Es werden maximal 2.000 € gefördert und bis zu 100%.

Konkret:

  • Kostet die Maßnahme 1.500 €, so ist die Förderung das Maximum von 100%, also 1.500 €
  • Kostet die Maßmahme 4.000 €, so ist die Förderung 50%, also das Maximum von 2.000 €

Die Maßnahme muss mindestens 500 € betragen. Beträge darunter sind nicht förderfähig.

Regel: Erst die Maßnahme, dann die Förderung

Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme und Nachweis der Realisierung durch den Antragssteller wird die Förderung ausgezahlt.

Selbstverständlich dürfen Sie mehr als die geförderten 2.000 € in Ihr digitales Marketing investieren. Der Zuschuss ist jedoch je Antragssteller auf 2.000 € gedeckelt. Wenn Sie also 5.000 Euro ausgeben, erhalten Sie trotzdem "nur" 2.000 € Förderung. Den Rest müssen Sie nur halt selbst bezahlen.

Antragstellung

Was Sie beachten müssen, wenn Sie den NRW-DIgitalzuschuss beantragen wollen. Und wie wir Ihnen die Arbeit erleichtern.

Ja, können Sie! Wenn Ihr Antrag, zum Beispiel wegen eines Formfehlers, abgelehnt wird, dann können Sie diesen in der jeweiligen Förderrunde nicht erneut stellen! Sie müssen also auf die nächste Runde warten.

Nutzen Sie unsere Hilfe!

Wir unterstützen SIe bei der korrekten Antragsstellung und maximieren so Ihre Chancen auf eine Förderzusage.

Das Ministerium hat eine Website eingerichtet, auf der Sie den Antrag einreichen können (tour-hotel-gastro.nrw).

Für die Beantragung des NRW-Digitalzuschuss müssen Sie folgende Unterlagen und Informationen bereithalten:

  • Ihren Firmennamen und Ihre Kontaktdaten (diese müssen mit denen des Handelsregisterauszugs / Gewerbescheins übereinstimmen)
  • Die Anzahl Ihrer Mitarbeitenden (in Vollzeitäquivalenten)
  • Ihren Handelregisterauszug bzw. Ihren Gewerbeschein (um die Branchenzugehörigkeit nachrzuweisen)
  • Der gewünschte Fördergegenstand (also welche Maßnahme Sie umsetzen möchten)
  • und natürlich, wieviel Geld Sie in die Zukunft Ihres Unternehmens investieren möchten (auch wenn die Fördersumme überschritten wird)

Sie benötigen die Dokumente als PDF-Datei (zum Beispiel als Scans). Diese können wir später gemeinsam im Onlineportal hochladen - hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Der Antrag muss vollständig sein - falls nicht, wird er abgeleht. Das hat zur Folge, dass Sie in dieser Förderrunde keinen weiteren Antrag stellen können! Nutzen Sie gerne unseren Support.

Die "de-minimis" Regelung (sinngemäß: "Kleinigkeitenregelung") ermöglicht es, Beihilfen ohne Genehmigung durch die EU zu vergeben. Die Grenze für diese Beihilfen sind 200.000 Euro pro Unternehmen für jeweils drei Steuerjahre.

Wichtig ist, dass herbei alle Beihilfen zusammengerechnet werden, die unter diese Regelung zu erhalten, wie zum Beispiel die NRW Soforthilfe, die BAFA Beteiligung oder das go-digital Förderprogramm.

Der Projektträger (also die Gesellschaft, die für das Land NRW die Förderung durchführt), sagt im Moment, man soll mit 6 Wochen rechnen.

Die Erfahrung aus anderen Förderprogrammen hat gezeigt, dass sich mit zunehmender Inanspruchnahme des Programms die Zeiten deutlich verlängern können. Also gilt: Je schneller Sie beantragen, desto größer die Chancen.

Im NRW Digitalzuschuss kann pro Unternehmen nur ein Fördergegenstand gefördert werden. Man kann also leider nicht Social Media und Suchmaschinenoptimierung miteinander kombinieren.

Es kann aber parallel eine Förderung im Programm "go-digital" beantragt werden - sprechen Sie uns hier gerne an!

Leider nicht. Wie in fast allen Förderprogrammen müssen Sie den Förderbescheid abwarten, bevor Sie beginnen können. Somit kann auch keine bereits durchgeführte Maßnahme nachträglich gefördert werden.

Man könnte aber ein Kombiprojekt in zwei Maßnahmen unterteilen und zum Beispiel mit der Suchmaschinenoptimierung bereits beginnen und die Förderung dann für die Social Media Strategie nutzen. Sprechen Sie uns gerne an.

Ablauf

Wie die Förderung vor sich geht und wann Sie was tun müssen

Im NRW Digitalzuschuss erhalten Sie die Förderung nur dann, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen wurde.

Als Beginn gilt eine rechtsverbindliche Bestellung beziehungsweise der Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung. Auch eine mündliche Bestellung kann rechtsverbindlich sein.

Sobald wir gemeinsam Ihren Antrag gestellt haben, erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Es ist sinnvoll, diese auszudrucken und zu Ihren Unterlagen zu nehmen, weil Sie keine weitere Bestätigung erhalten werden.

Ist der Antrag unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllt, so lehnt der Projektträger den Antrag ab. Im Vergleich zu anderen Förderprogrammen wie go-digital kann der Antrag dann nicht korrigiert werden und Sie verlieren für die aktuelle Förderrunde Ihre Fördermittel!

Wir empfehlen daher, dass Sie unsere Hilfe beim Einreichen des Antrags in Anspruch nehmen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Beratungstermin vereinbaren

Sie können nach Erhalt des Zuwendungsbescheids loslegen. Der Bewilligungszeitraum beträgt zwei Monate – innehalb dieses Zeitraums muss die Maßnahme abgeschlossen sein.

Der Bescheid enthält ein genaues Datum, ab dem der Bewilligungsbescheid beginnt. Sie müssen in dieser Zeit die Bestellung tätigen, die Maßnahme durchführen und bezahlen.

Sollten Sie einen Ablehnungbescheid erhalten, so ist in diesem der Grund für die Ablehnung aufgeführt. So können Sie bei der nächsten Antragsrunde erneut die Möglichkeit, einen Förderantrag zu stellen.

Eine Korrektur des Antrags ist leider nicht möglich.

Nein, das ist leider nicht möglich. Es sind genau zwei Monate und keinen Tag länger.

Die Rechnungen müssen innerhalb des so genannten Bewilligungszeitraum bezahlt werden.

Wichtig: Es zählt das so genannte "Wertstellungsdatum" auf Ihrem Kontoauszug! Bitte denken Sie also daran, die Rechnung für die Leistung rechtzeitig einzufordern und mit ein paar Tagen Puffern zu bezahlen.

Zuallererst müssen Sie als Unternehmen in Vorleistung treten. Das bedeutet, Sie bezahlen die Rechnung mit Wertstellungsdatum innerhalb des Bewilligungszeitraums.

Sie müssen einen Verwendungsnachweis erstellen und diesen im Onlineportal einreichen.

Der Projektträger des Landes NRW prüft Ihren Verwendungsnachweis und zahlt danach das Geld aus. Sie erhalten eine Information über das Ergebnis der Prüfung und ein Datum, wann das Geld ausgezahlt wird.

Sollte das Projekt selbst nicht innerhalb des Bewilligungszeitraums abgeschlossen werden können, so können Sie eine Teilrechnung einreichen. Aus dieser muss der Rechnungsgegenstand klar erkennbar sein, auch der Zeitraum der Leistungserbringung.

Leider nicht. Die Förderung wird so genehmigt oder abgelehnt wie beantragt.

Unterschriften und Vollmachten

Wer muss welche Unterlagen unterschreiben? Wen kann ich bevollmächtigen, für mich Anträge zu stellen?

Manche Unterlagen müssen beim NRW-Digitalzuschuss "rechtsverbindlich" unterschrieben werden.

Das bedeutet: Wer unterschreibt, muss vertretungsberechtigt für das Unternehmen sein. Bei Einzelunternehmern ist das der Unternehmer selbst, bei Gesellschaften (z.b. GmbH) muss das die vertretungsberechtigte Person sein, die im Handelsregister oder im Gewerbeschein eingetragen ist.

Wichtig ist auch, dass der Name der Person klar erkennbar sein muss (also gegebenenfalls in Druckbuchstaben den Namen noch einmal dazuschreiben :-))

Außerdem wichtig. Sollten mehrere vertretungsberechtigte Personen eingetragen sein, so müssen alle Unterschriften vorhanden sein. Ansonsten gilt der Antrag als nicht rechtsverbindlich unterschrieben und muss abgelehnt werden.

Nein. Sie können keinen Dritten bevollmächtigen, für Sie einen Antrag zu stellen, Informationen zu erhalten oder ander Erklärungen abzugeben.

Um die Chancen auf Zuwendung zu maximieren, bieten wir Ihnen an, Sie bei der Antragsstellung zu unterstützen.

Wenn Sie bei der Antragsstellung einen Fehler machen, wird dieser vom Projektträger abgelehnt und kann in dieser Antragsrunde auch nicht erneut gestellt werden. Der Projektträger fragt keine Unterlagen nachträglich an.

Um die Chancen auf Zuwendung zu maximieren, bieten wir Ihnen an, Sie bei der Antragsstellung zu unterstützen.

Projektabschluss und Auszahlung

Wie funktioniert der Projektabschluss und was müssen Sie einreichen?

Der Verwendungsnachweis wird digital eingereicht - und zwar über das gleiche Onlineportal wie der Antrag. Loggen Sie sich mit Ihrer Nutzerkennung ein, danach können Sie beginnen, den Nachweis auszufüllen.

Es gilt eine Frist: Der Verwendungsnachweis ist spätestens zwei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums einzureichen. Achtung: Reichen Sie den Verwendungsnachweis zu spät ein (und sei es nur einen Tag), dann erhalten Sie keine Förderung. Eine nachträgliche Einreichung ist nicht möglich.

Nach Ende des Förderprojektes müssen im NRW Digitalzuschuss folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Ein Scan der Rechnung über den Fördergegenstand
  • Ein Zahlungsnachweis mit Wertstellungsdatum (also in der Regel eine Kopie des Kontoauszugs)
  • Eine Erklärung des Verwendungsnachweises (das Dokument gibt es im Downloadbereich)

Alle Unterlagen, die mit dem Förderprogramm NRW Digitalzuschuss zusammenhängen, müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Stichtag ist die Vorlage des Verwendungsnachweises.

Aufbewahrungsfristen nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften bleiben hiervon unberührt (s. 6.8 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ANBest-Corona).

Zu kompliziert? Wir unterstützen Sie.