Förderprogramm Digitalhandel NRW

Der stationäre Einzelhandel gerät zunehmend unter Druck. Besonders kleinen, inhabergeführten Fachgeschäften fällt es immer schwerer, sich gegen Online-Riesen durchzusetzen. Darüber hinaus haben die Pandemie-Maßnahmen die Branche besonders hart getroffen, viele Geschäfte mussten monatelang vollständig schließen. In dieser Zeit versuchten viele Einzelhändlerinnen und Einzelhändler erstmals, wirtschaftlich in der digitalen Welt Fuß zu fassen. Diese Neuausrichtung ist für die betroffenen Unternehmen nicht leicht und zudem teuer. Das Land Nordrhein-Westfalen hat nun auf diese Entwicklung reagiert und unter der Bezeichnung "Digitalhandel NRW" ein Förderprogramm aufgelegt, das diesen Prozess unterstützt.

Die wichtigsten Informationen über dieses Programm haben wir für Sie hier zusammengefasst.

1. Wer hat Anspruch auf Förderung?

Gefördert werden ausschließlich Kleinst- und Kleinunternehmen aus dem stationären Einzelhandel mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Für die Bestimmung der Unternehmensgröße gelten die Kriterien der Europäischen Kommission (2003/361/EG). Gefördert werden also Betriebe, die maximal zehn Millionen Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaften und nicht mehr als 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Bei bilanzierenden Unternehmen darf die Bilanzsumme maximal 10 Millionen Euro betragen.

Die Zugehörigkeit zum stationären Einzelhandel muss durch einen Auszug aus dem Handelsregister oder dem Gewerberegister nachgewiesen werden. Es qualifizieren sich ausschließlich Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Umsätze mit Endverbrauchern, also im B-2-C-Segment, erzielen. Großhandelsunternehmen werden nicht gefördert.

Wichtig ist außerdem die regionale Verortung. Der Sitz des Unternehmens muss sich in NRW befinden und hier muss auch mindestens ein stationäres Ladenlokal betrieben werden. Darüber hinaus darf kein Zweifel an der Unternehmensfortführung bestehen.

2. Welche Investitionen werden gefördert?

Im Rahmen des Programms Digitalhandel NRW werden Maßnahmen unterstützt, die den Online-Auftritt und den internetgetriebenen stationären Absatz verbessern. Dazu gehören insbesondere folgende Aktivitäten:

Gefördert werden Anschaffungen, die die Angebote und Produkte stationärer Einzelhändler online sichtbarer machen und zielgruppenspezifische Vertriebsmaßnahmen forcieren. Dazu zählen beispielsweise

  • Software für die Einrichtung und den Betrieb von Onlineshops,
  • Content-Management-Systeme und
  • Social-Media-Anwendungen.

Wer es schafft, potenzielle Kundinnen und Kunden auf seine Webseite zu locken, hat zwar eine kritische erste Hürde genommen, für den Verkaufserfolg braucht es aber mehr. Besonders wichtig ist aus Kundensicht oft eine ausführliche und naturgetreue Abbildung der Produkte. Ohne spezielle Kameras, Beleuchtungsinstrumente sowie Software für die Nachbearbeitung der Bilder oder zum Erstellen von Videos gelingt das aber selten.

Shop-Betreiber, die hier Nachholbedarf sehen, haben Anspruch auf Förderung.

Auch kleine Läden dürfen heutzutage nicht mehr langweilig sein. Das Programm fördert deshalb die Anschaffung von digitalen Gimmicks wie

  • interaktiven Bildschirmen
  • Touchpads und
  • VR-Headsets

die den Einzelhändlern dabei helfen, die Zielgruppe am Point of Sale zeitgemäß zu informieren und zu unterhalten.

Die Corona-Pandemie hat den Einzelhandel schwer getroffen. Damit zumindest "Click & Collect" wirklich funktioniert, braucht es moderne Abholstationen, die am besten rund um die Uhr zur Verfügung stehen.

Einzelhändler, die solche Stationen, alleine oder gemeinsam mit anderen Unternehmern, einrichten wollen, bekommen dafür nun Geld vom Land NRW.

Die Pandemie hat noch einen anderen Trend forciert. Das kontaktlose Bezahlen mittels Debit- oder Kreditkarte wird immer beliebter. Einzelhändler, denen moderne Kassenterminals bisher zu teuer waren, bekommen jetzt einen Zuschuss vom Staat. Das Gleiche gilt, wenn nicht nur die Kasse, sondern auch das damit verknüpfte Warenwirtschaftssystem auf den Stand der Zeit gebracht werden soll.

Wann lohnt sich ein eigener Onlineshop? Wie verkaufe ich meine Produkte erfolgreich über Amazon und eBay? Welche juristischen Fußangeln lauern auf einen kleinen Tante-Emma-Laden im World-Wide-Web?

Der Onlinevertrieb wirft viele Fragen auf, darüber hinaus ist der gesetzliche Ordnungsrahmen ständig im Wandel. Das Förderprogramm Digitalhandel NRW unterstützt deshalb auch Weiterbildungsmaßnahmen in diesem Bereich.

3. Wie hoch ist die Fördersumme und wie wird sie berechnet?

Die Fördersumme beträgt maximal 2.000 Euro je antragstellenden Einzelhändler. Sie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 100 Prozent gewährt. Unternehmer, die nicht mehr als 2.000 Euro investieren, bekommen also die Gesamtkosten vom Staat ersetzt. Ausgaben, die diesen Betrag übersteigen, muss der Einzelhändler selber tragen. Wer weniger als 500 Euro einsetzt unterschreitet den Mindestinvestitionsbetrag und geht leider leer aus.

Förderfähig sind außerdem nur Aufwendungen, die auf den zwei Monate dauernden Bewilligungszeitraum entfallen. Bei monatlich wiederkehrenden Ausgaben, z.B. für eine Software-Lizenz, werden deshalb nur die Zahlungen im Bewilligungszeitraum erstattet.

4. Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Online-Portal des Förderprogramms.

Nach der Registrierung machen Sie Angaben zum Unternehmen und zu den vertretungsberechtigten Personen. Anschließend wählen Sie Ihren Fördergegenstand aus einem Maßnahmenkatalog aus und deklarieren die geplanten Gesamtausgaben. Sie müssen außerdem eine sogenannte De-minimis-Erklärung abgeben. Das ist völlig unproblematisch, sofern Sie für Ihr Unternehmen innerhalb der letzten drei Kalenderjahre höchstens 200.000 Euro an staatlichen Fördermitteln erhalten haben.

Zum Schluss laden Sie dann noch einen Handelsregister- oder einen Gewerberegisterauszug im PDF-Format hoch.

Achten Sie darauf, dass Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt und alle erforderlichen Dokumente beigefügt haben, da nur vollständige Anträge angenommen werden.

Die Bearbeitung des Antrags dauert etwa sechs Wochen, danach werden Sie per E-Mail über das Ergebnis informiert. Waren Sie erfolgreich, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, aus dem sich die Höhe der Fördersumme und der exakte Bewilligungszeitraum ergibt. Wird Ihr Antrag abgelehnt, steht der Grund dafür im Ablehnungsbescheid. In der nächsten Antragsrunde können Sie dann einen zweiten Versuch wagen. Ein Nachbessern oder eine erneute Antragstellung in der laufenden Runde ist leider nicht möglich.

5. Wie erfolgt die Auszahlung der Fördersumme?

Im Programm Digitalhandel NRW kommt das sogenannte Ausgabenerstattungsverfahren zur Anwendung. Die geförderten Unternehmer müssen die bewilligte Investition also zunächst vorfinanzieren. Nach Abschluss der Maßnahmen reichen Sie die Rechnungen und die Zahlungsnachweise digital über das Online-Portal ein. Die Belege werden vom Projektträger geprüft, gibt es keine Beanstandungen, erfolgt die Auszahlung der Fördermittel auf das hinterlegte Bankkonto.

Beachten Sie dabei aber bitte, dass nur Ausgaben für den Fördergegenstand, der beantragt und bewilligt worden ist, ersetzt werden. Dieser Fördergegenstand kann nach Antragstellung nicht mehr geändert werden.

6. Vorsicht Falle: Welche Tücken lauern auf die Antragsteller?

Da sich das Förderprogramm an sehr kleine Unternehmen wendet, ist die Antragstellung nicht besonders kompliziert. Es lauern aber doch ein paar Tücken im Kleingedruckten, besonders wichtig ist das richtige Timing.

Da nur Maßnahmen gefördert werden, die innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen, dürfen Sie nicht vorschnell handeln. Sie können zwar gleich nach der Antragstellung damit beginnen, sich zu informieren, Kontakt zu Dienstleistern aufzunehmen oder Angebote einzuholen. Einen Vertrag abschließen oder eine Anschaffung tätigen dürfen Sie aber frühestens an dem Tag, an dem Ihnen der Bewilligungsbescheid zugeht, sonst verlieren Sie ihren Förderanspruch. Das Gesagte gilt auch für das andere Ende der Zeitskala. Maßnahmen, die nach Ende des Bewilligungszeitraums durchgeführt oder erst dann bezahlt werden, sind ebenfalls nicht förderfähig. Sie erhalten für solche Ausgaben also keine Erstattung.

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